LUFTFAHRTAMT
NICHTS DARF IN DIE LUFT
„Ob Heißluftballon, Segelflugzeug oder Airbus – nichts
darf in die Luft, bevor nicht das 1954 gegründete Luftfahrtbundesamt
in Braunschweig die nötige Zulassung erteilt hat.“
Zitat aus FAZ 11. MÄRZ 1998
Deshalb machten wir unsere Flugversuche im Verborgenen – auf
Gletschern abseits der Pisten. In Frankreich war es einfacher. Dort
waren keine Scheine erforderlich. Deshalb begann der Boom auch an
der schweiz-französischen Grenze. Die Franzosen hatten es einfach,
denn dort ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. In Deutschland
wurde dagegen das Gleitschirmfliegen erst im Juni 1987 offiziell zugelassen.
TAGESANZEIGER, ZÜRICH, 8. MÄRZ 1984
BUNDESAMT FÜR ZIVILLUFTFAHRT ZULASSUNG WIE FÜR HÄNGEGLEITER?
Wie eine Anfrage bei Fritz Bigler, dem Inspektor für motorlosen Flug
im Bundesamt für Zivilluftfahrt, ergeben hat. kennt der Spezialist
das Gerät noch nicht. Bigler sagte, dass brevetierte Fallschirmspringer,
die im Besitz einer Haftpflichtversicherung sind, auch diesen Schirm
für Bodenstarts verwenden dürfen. Wie die Regelung für Anfänger
gehandhabt werden wird, konnte er noch nicht verbindlich sagen. Er
vermutet aber, dass der neue Schirm den Verordnungen der Hängegleiter
unterstellt wird. Am einfachsten wäre es seines Erachtens, wenn sich
die Para-Sailing-Schulen dem Hängegleiterverband anschließen würden.
Hugo Stamm
GERÄTEBESCHREIBUNG IM TAGESANZEIGER, 8. MÄRZ 1984
ÜBERDIMENSIONIERTER MATRATZENFALLSCHRIRM
Beim neu entwickelten Sportgerät, das zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten
bietet, handelt es sich grob um einen überdimensionierten Matratzenfallschirm
- 18 Luftkammern, die vorn geöffnet, hinten geschlossen sind und
ein flügelähnliches Profil ergeben, lassen den neun Meter breiten
Schirm im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft gehen, sobald der
Wind in eine Kammer eindringt. Zwei in die beiden Hauptleinen eingenähte
Steuerleinen lassen den sechs Kilogramm leichten Schirm präzis dirigieren.
Das ganze, einfach aufgebaute Leinensystem hat der Erfinder Dieter
Strasilla entwickelt. Schon bei einer Windstärke von einem Beaufort
(1-15 km/h) steigt der Fallschirm allein in die Luft. Dank der Größe
(über 40 m"d) und der aerodynamisch günstigen Form hat der
Fallschirm ein gutes Gleitverhältnis von etwa 4:1. Damit ist es möglich
geworden, von Hügeln und Bergen hinunter zu segeln. Im Vorwärtsflug
ergibt sich eine Sinkgeschwindigkeit von ein bis zwei Metern pro Sekunde,
so dass gekonnte Landungen sanft ausfallen. Bei guten Thermikbedingungen
ist es sogar möglich, in einem Aufwindschlauch mehrere hundert Meter
zu steigen und längere Zeit in der Luft zu bleiben.
Dieter Soaring am Pacific California