PATENTE
Im Zeitraum von 1976 bis 1979 wurden vier Patente angemeldet mit
dem Titel "Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines
Körpers mittels Windkraft insbesondere solche Einrichtung für Skiläufer".
1990 wurde ein weiteres Patent angemeldet: "Steuergerät für
einen Gleitschirm" (insbesondere für Tandem).
Kurze Auszüge aus dem Patent 2933050 werden hier wiedergegeben:
DEUTSCHES PATENTAMT 2933050
Dr. Dieter Strasilla , 7858 Weil am Rhein
PATENTANSPRÜCHE AUS DEM JAHR 1979
1.) Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers durch
Windkraft mittels eines Segels, das an zu einem am Körper befestigbaren
Halteorgan geführten sogenannten Fangleinen gehalten ist und das
mit mindestens zwei von dort zu ihm hinführenden, es manövrierfähig
machenden Steuerleinen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
dieses Segelzeug (1) derart ausgeführt vorgesehen ist, daß
es sich mastfrei gehalten, im Wind stehend zu einem tragflügelartig
aerodynamisch wirksam werdenden Flächengebilde zu entfalten vermag,
wobei es dabei noch ausgestattet ist mit durch die Steuerleinen (21,22)
als Verwindungsklappen wirkend betätigbaren Flächenteilen (4 bzw. 26,27)
2.) Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
mastfrei gehalten vorgesehene Segelzeug (1) im Wind eine einem Tragflügel
analoge, in die Breite gehende Form aufweist, die auf ihrer von den
Fangleinen (13,14) abgekehrten Flächenseite eine in Richtung quer
zu dieser Breite sich ergebende und in Richtung des darüber streichenden
Windes abgeflacht auslaufende Wölbung (1') besitzt (Fig.1).
3.) Einrichtung nacn Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wölbungsform ihres Segelzeugs durch über seine Breite verteilt
und senkrecht zu ihr verlaufend einsteckbare Segellatten (28) stabil
gehalten vorgesehen ist, wobei luvseitig bevorzugt noch eine über
die ganze Breite der Tragflügelform gehende aufblasbare Rundwulst
(29.Fig.4. o.dgl. vorgesehen ist.
130009/0522
4.) Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass
ihr Segelzeug (1) als ein mindestens teilweise
aufblasfähig ausgebildeter Hüllenkörper (6) ausgeführt ist.
5.) Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Hüllenkörper (6) der Breite der Tragflügelform nach in nebeneinander
liegende, vorteilhaft pneumatisch miteinander verbundene Zellen (7)
unterteilt vorgesehen ist, die z. B. gebildet sind durch innen im
Hüllenkörper angeordnete gelochte Zwischenstege (8) usw.(Ansprüche
6 – 11)
Zusammenfassung vom DE Patent 26 19 951
...Erwähnt sei abschliessend, dass sich die Erfindung in ihrer Anwendungsmöglichkeit
nicht auf das Skiesegeln beschränkt, sondern sie in gleicher Weise
ihrer Eigenart gemäss auch zum Eissegeln verwendbar ist, sowie analog
für den Wassersport und bei passendem Gelände sogar auch für den
Rollschuhsport o. dgl.-Zusammenfassung US Patent 4,127,247
….The size and shape of canopy 1 may be varied from case-to-case.
The usual commercial or military parachutes, which are disqualified
for jumping due to age or structural weakness may serve as an economical
source of canopies and lines, requiring simple modifications for their
conversion into the mentioned sail. This invention is not restricted
to ski sailing, but it may also be used in the same manner for ice
sailing, sledding as well as for water sports, roller scating or similar
sports.
Kommentar 2005: wenn man die GLEITSCHIRME und heute auch die modernen
KITESEGEL anschaut, wird man erkennen, dass alles Wesentliche bereits
vor 25 Jahren in Strasillas Patenten beschrieben ist.
Meine Patente von damals enthalten bereits wesentliche Elemente von
1. modernen Gleitschirmen und 2. von aufblasbaren, für Wasser optimalen
Kites. In den 70iger Jahren wurden neben dem Skisegeln und Fliege
bereits auch Kitingversuche am Wasser durchgeführt: Udo und Dieter
Strasilla mit Düsenjägerbremsschirm oder Windsurfer als lenkbaren
Anker und Andrea Kuhn als Erster mit Wasserski, Surfbrett und Snowboard.
Siehe Film "Andrea", der den 1. Preis für sportliches
Filmen beim Filmfestival von St. Hilaire erhielt.
Patenturkunde FinlandPatenturkunde
Italien
Patenturkunde ÖsterreichPatenturkunde
Japan
KITESURFING IM PATENT
Die Vielseitigkeit des SkyWings auf Schnee und Eis, in der Luft und
auf Wasser wurde auch in den Patenten geschützt.
Einige Auszüge aus dem Patent 2619951 von 1976, welches in 16 Ländern
angemeldet wurde, sollen dies deutlich machen: Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers mittels
Windkraft, insbes. solche Einrichtung für Skiläufer: "Anhand von Fig. 4 ist schematisch veranschaulicht, wie für
den Ziehschirm 1 durch Verlängerung der Steuerleinen auch eine Art
Fern-Steuerung ermöglicht sein kann, vor allem, wenn es sich darum
handelt, diesen Schirm in steiler ansteigendem Gelände höher stehend
halten zu können."
"Auch sonst ergeben sich für die Ausführung der einzelnen
Teile der Erfindung noch einige Varianten. Dies gilt im besonderen
auch für die Ausbildung des ziehenden Schirmes 1, der von Fall zu
Fall nach Grösse und Form variiert sein kann." "Erwähnt sei abschliessend, dass sich die Erfindung in ihrer
Anwendungsmöglichkeit nicht auf das Skisegeln beschränkt, sondern
sie in gleicher Weise ihrer Eigenart gemäss auch zum Eissegeln verwendbar
ist, sowie analog auch für den Wassersport und bei passendem Gelände
sogar auch für den Rollsport o. dgl."
Leider sind die Patente nach 20 Jahren abgelaufen und konnten nicht wirtschaftlich genutzt werden. Der Kiting Boom ist erst ab 2000 richtig los gegangen.
MIT LUFT AUFGEBLASENE KITES
Im Patent 2933050 wurden bereits 1979 die heutigen luftgefüllten
Hochleistungskites beschrieben. Siehe folgende Auszüge / Zitate:
"Wie die in Fig. 1 wiedergegebene Aufbrechung des Segelzeugs
ersichtlich macht, handelt es sich bei ihm um einen Hüllenkörper
6, der aus einem möglichst leichten und luftdichten Werkstoff besteht,
der gut zusammenlegbar ist. Er ist zum Aufblasen mit Luft oder auch
mit einem Leichtgas bestimmt..."
"Die luvseitige Vorderkante des Segelzeugs kann dabei zweckdienlich
noch mit einer aufblasbaren Rundwulst 29 ausgestattet sein..."
"Vor allem auch für den Wassersport zum mastfreien Segeln hat
die Erfindung ein weites Anwendungsgebiet mit allen dabei gebotenen
und durch die speziell geschaffenen vielseitigen neuartigen Steuerungsmöglichkeiten
für das Segelzeug gewonnenen grossen Vorteilen. Der Segler kann dabei
sein Segelzeug leicht lösbar an ein Boot anhängen oder er kann es
auch z. B. auf einem u. U. mit einem Schwert versehenen Wasserbrett
stehend entsprechend handhaben und dergleichen mehr."