PATENTE


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Im Zeitraum von 1976 bis 1979 wurden vier Patente angemeldet mit dem Titel "Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers mittels Windkraft insbesondere solche Einrichtung für Skiläufer". 1990 wurde ein weiteres Patent angemeldet: "Steuergerät für einen Gleitschirm" (insbesondere für Tandem).
Kurze Auszüge aus dem Patent 2933050 werden hier wiedergegeben:

DEUTSCHES PATENTAMT 2933050
Dr. Dieter Strasilla , 7858 Weil am Rhein
PATENTANSPRÜCHE AUS DEM JAHR 1979


1.) Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers durch Windkraft mittels eines Segels, das an zu einem am Körper befestigbaren Halteorgan geführten sogenannten Fangleinen gehalten ist und das mit mindestens zwei von dort zu ihm hinführenden, es manövrierfähig machenden Steuerleinen versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß dieses Segelzeug (1) derart ausgeführt vorgesehen ist, daß es sich mastfrei gehalten, im Wind stehend zu einem tragflügelartig aerodynamisch wirksam werdenden Flächengebilde zu entfalten vermag, wobei es dabei noch ausgestattet ist mit durch die Steuerleinen (21,22) als Verwindungsklappen wirkend betätigbaren Flächenteilen (4 bzw. 26,27)

2.) Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mastfrei gehalten vorgesehene Segelzeug (1) im Wind eine einem Tragflügel analoge, in die Breite gehende Form aufweist, die auf ihrer von den Fangleinen (13,14) abgekehrten Flächenseite eine in Richtung quer zu dieser Breite sich ergebende und in Richtung des darüber streichenden Windes abgeflacht auslaufende Wölbung (1') besitzt (Fig.1).

3.) Einrichtung nacn Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wölbungsform ihres Segelzeugs durch über seine Breite verteilt und senkrecht zu ihr verlaufend einsteckbare Segellatten (28) stabil gehalten vorgesehen ist, wobei luvseitig bevorzugt noch eine über die ganze Breite der Tragflügelform gehende aufblasbare Rundwulst (29.Fig.4. o.dgl. vorgesehen ist.
130009/0522

4.) Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass ihr Segelzeug (1) als ein mindestens teilweise
aufblasfähig ausgebildeter Hüllenkörper (6) ausgeführt ist.

5.) Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüllenkörper (6) der Breite der Tragflügelform nach in nebeneinander liegende, vorteilhaft pneumatisch miteinander verbundene Zellen (7) unterteilt vorgesehen ist, die z. B. gebildet sind durch innen im Hüllenkörper angeordnete gelochte Zwischenstege (8) usw.(Ansprüche 6 – 11)

Zusammenfassung vom DE Patent 26 19 951
...Erwähnt sei abschliessend, dass sich die Erfindung in ihrer Anwendungsmöglichkeit nicht auf das Skiesegeln beschränkt, sondern sie in gleicher Weise ihrer Eigenart gemäss auch zum Eissegeln verwendbar ist, sowie analog für den Wassersport und bei passendem Gelände sogar auch für den Rollschuhsport o. dgl.-Zusammenfassung US Patent 4,127,247

….The size and shape of canopy 1 may be varied from case-to-case. The usual commercial or military parachutes, which are disqualified for jumping due to age or structural weakness may serve as an economical source of canopies and lines, requiring simple modifications for their conversion into the mentioned sail. This invention is not restricted to ski sailing, but it may also be used in the same manner for ice sailing, sledding as well as for water sports, roller scating or similar sports.

Kommentar 2005: wenn man die GLEITSCHIRME und heute auch die modernen KITESEGEL anschaut, wird man erkennen, dass alles Wesentliche bereits vor 25 Jahren in Strasillas Patenten beschrieben ist.

Meine Patente von damals enthalten bereits wesentliche Elemente von 1. modernen Gleitschirmen und 2. von aufblasbaren, für Wasser optimalen Kites. In den 70iger Jahren wurden neben dem Skisegeln und Fliege bereits auch Kitingversuche am Wasser durchgeführt: Udo und Dieter Strasilla mit Düsenjägerbremsschirm oder Windsurfer als lenkbaren Anker und Andrea Kuhn als Erster mit Wasserski, Surfbrett und Snowboard. Siehe Film "Andrea", der den 1. Preis für sportliches Filmen beim Filmfestival von St. Hilaire erhielt.


Patenturkunde FinlandspacerPatenturkunde Italien






Patenturkunde ÖsterreichspacerPatenturkunde Japan

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KITESURFING IM PATENT


Die Vielseitigkeit des SkyWings auf Schnee und Eis, in der Luft und auf Wasser wurde auch in den Patenten geschützt. Einige Auszüge aus dem Patent 2619951 von 1976, welches in 16 Ländern angemeldet wurde, sollen dies deutlich machen: Einrichtung zum vorwärtsbewegenden Antreiben eines Körpers mittels Windkraft, insbes. solche Einrichtung für Skiläufer: "Anhand von Fig. 4 ist schematisch veranschaulicht, wie für den Ziehschirm 1 durch Verlängerung der Steuerleinen auch eine Art Fern-Steuerung ermöglicht sein kann, vor allem, wenn es sich darum handelt, diesen Schirm in steiler ansteigendem Gelände höher stehend halten zu können."

"Auch sonst ergeben sich für die Ausführung der einzelnen Teile der Erfindung noch einige Varianten. Dies gilt im besonderen auch für die Ausbildung des ziehenden Schirmes 1, der von Fall zu Fall nach Grösse und Form variiert sein kann." "Erwähnt sei abschliessend, dass sich die Erfindung in ihrer Anwendungsmöglichkeit nicht auf das Skisegeln beschränkt, sondern sie in gleicher Weise ihrer Eigenart gemäss auch zum Eissegeln verwendbar ist, sowie analog auch für den Wassersport und bei passendem Gelände sogar auch für den Rollsport o. dgl."

Leider sind die Patente nach 20 Jahren abgelaufen und konnten nicht wirtschaftlich genutzt werden. Der Kiting Boom ist erst ab 2000 richtig los gegangen.





MIT LUFT AUFGEBLASENE KITES


Im Patent 2933050 wurden bereits 1979 die heutigen luftgefüllten Hochleistungskites beschrieben. Siehe folgende Auszüge / Zitate:

"Wie die in Fig. 1 wiedergegebene Aufbrechung des Segelzeugs ersichtlich macht, handelt es sich bei ihm um einen Hüllenkörper 6, der aus einem möglichst leichten und luftdichten Werkstoff besteht, der gut zusammenlegbar ist. Er ist zum Aufblasen mit Luft oder auch mit einem Leichtgas bestimmt..."

"Die luvseitige Vorderkante des Segelzeugs kann dabei zweckdienlich noch mit einer aufblasbaren Rundwulst 29 ausgestattet sein..."

"Vor allem auch für den Wassersport zum mastfreien Segeln hat die Erfindung ein weites Anwendungsgebiet mit allen dabei gebotenen und durch die speziell geschaffenen vielseitigen neuartigen Steuerungsmöglichkeiten für das Segelzeug gewonnenen grossen Vorteilen. Der Segler kann dabei sein Segelzeug leicht lösbar an ein Boot anhängen oder er kann es auch z. B. auf einem u. U. mit einem Schwert versehenen Wasserbrett stehend entsprechend handhaben und dergleichen mehr."